
Jura noscit curia (lat., "Das Gericht kennt die Rechte"), Rechtssprichwort, welches besagt, daß ein Gericht die Rechtssatzungen, welche in einem Prozeß anzuwenden sind, kennen müsse, und daß es daher nicht Sache der Parteien sei, die einschlägigen Rechtssätze nachzuweisen; ein Grundsatz, von welchem man jedoch bei ausländischem Rec...
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